Neue Regelung zur Benennung der Kulturhauptstädte Europas diskutiert
Berlin: (hib/WOL) Den Vorschlag für eine Änderung des Beschlusses über das Auswahlverfahren zur Kulturhauptstadt Europas bis zum Jahr 2019 hat der Kulturausschuss am Mittwochnachmittag diskutiert. Eine Änderung war durch das Parlament und den Rat der Europäischen Union vorgeschlagen worden. Damit sollte den zehn neuen Beitrittsländern ein früherer Zugang zu der Gemeinschaftsaktion ermöglicht werden. Die Liste von 1999 hatte die Berechtigung zur Ernennung einer Kulturhauptstadt Europas bis zum Jahr 2019 festgelegt, ohne die zehn neuen Beitrittsländern zu berücksichtigen. Nach dem Änderungsvorschlag sollen ab 2009 nun jeweils zwei Kulturhauptstädte Europas benannt werden können: 2009 - Österreich und Litauen, 2010 - Deutschland und Ungarn, 2011 - Finnland und Estland, 2012 - Portugal und Slowenien, 2013 - Frankreich und die Slowakei, 2014 - Schweden und Lettland, 2015 - Belgien und die Tschechische Republik, 2016 - Spanien und Polen, 2017 - Dänemark und Zypern, 2018 - Niederlande und Malta. Für 2019 ist noch kein weiteres Land außer Italien benannt.
Die Zeit zwischen 2005 und 2008, in denen Irland, Griechenland, Luxemburg und Großbritannien zur Benennung der Kulturhauptstadt Europas berechtigt sind, soll nach EU-Vorstellungen den künftigen Länderkandidaten ausreichend Zeit geben, ihre Kulturhauptstadt zu benennen. Die ab 2009 an geltende Tandemlösung von zwei Kulturhauptstädten könne außerdem genutzt werden, den kulturellen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten stärker zu fördern und für eine größtmögliche Bekanntmachung der Veranstaltung zu sorgen. Die SPD erklärte, sie halte das für ab 2005 geänderte Auswahlverfahren für vernünftig. Ein Beibehalten der ursprünglichen Festlegung bis 2019 wäre angesichts der gewollten kulturellen Einbindung kontraproduktiv gewesen. Auch könne der Austausch zwischen zwei zu benennenden Kulturhauptstädten in Europa auch zu einer Belebung des Besucherstromes führen.
Die CDU/CSU betonte dagegen, auch künftig müsse der Kulturaspekt Vorrang gegenüber dem Tourismus haben. Als eigentlich eher "peinlich" sei die Neuregelung ab 2009 ohnehin, denn der Beitritt der neuen EU-Mitgliedstaaten schon weitaus länger vorhersehbar gewesen. Schwierig könne sich auch ein Zusammenpassen zweier künftiger Kulturhauptstädte Europas gestalten, da die Benennung aus dem jeweiligen Partnerstaat ohne Einfluß des Partnerlandes erfolge. Noch komplizierter sei die Benennung der deutschen Kulturhauptstadt Europas auf Grund der föderativen Struktur. Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes legte dazu dar, die deutsche Städte müssten bis Ende März 2004 ihre Bewerbung abgeben und ein entsprechendes Dossier eingereicht haben. Bis Ende September soll dann die Kandidatenliste der deutschen Städte dem Bundesrat vorgelegt werden, der seine Entscheidung dann im Juni 2005 dem Auswärtigen Amt mitteilen werde. Bündnis 90/Die Grünen und die FDP kritisierten in diesem Zusammenhang die extrem lange Frist von einem Jahr für die Entscheidung durch den Bundesrat.