Bundesregierung gab seit 1999 insgesamt 168,8 Millionen Euro für Beratung aus
Berlin: (hib/VOM) Die Ausgaben der Bundesregierung für Berater, Gutachten und Expertenkommissionen haben sich von 1999 bis einschließlich 2003 auf 168,8 Millionen Euro belaufen. Dies geht aus der Antwort der Regierung ( 15/2458) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2365) zur Vergabepraxis und den Kosten externer Beratung hervor. Der Vorwurf, die Bundesagentur für Arbeit habe bei der Beauftragung externer Beratungsunternehmen gegen das Vergaberecht verstoßen, habe zu einer ungerechtfertigten pauschalen Kritik an der Beauftragung externer Berater durch die öffentliche Hand geführt. Dabei werde zunehmend der Eindruck vermittelt, das Heranziehen externen Sachverstands an sich sei bereits kritikwürdig, weil Aufgaben der Verwaltung grundsätzlich durch eigene Arbeitskräfte zu erledigen seien. Im Vordergrund stehe aber nicht die Beratung im Zusammenhang mit herkömmlichen Verwaltungsaufgaben, sondern im Zusammenhang mit strukturellen Reformprozessen. Die externe Beratung diene dazu, bestmögliche Lösungen zu erreichen, indem Kenntnisse und Erfahrungen aus Wissenschaft und Forschung, aus der Wirtschaft und von gesellschaftlichen Organisationen einbezogen werden. Es wäre abwegig, heißt es in der Antwort weiter, allein aus dem Umfang der Kosten für Berater, Gutachten und Expertenkommissionen Rechtsverstöße einzelner Verwaltungsstellen abzuleiten. Die umfangreichen Reformen der Regierung seit 1998 hätten einen erheblichen Nachholbedarf an Analysen, Gutachten und Abwägungen nach sich gezogen. Auch die Neuorganisation von Verwaltungseinheiten mit großem Personalbestand lasse sich meist nur mit der Unterstützung durch externes Spezialwissen optimal umsetzen. Die Nutzung externen Sachverstandes sei auch unter dem Erfordernis von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der richtige Weg, so die Regierung.
Soweit nach Tagessätzen abgerechnet werde, liege der durchschnittliche Tagessatz für Beratungstätigkeiten bei etwa 1.500 Euro, was dem "Branchenüblichen" entspreche. Üblich und wirtschaftlich sei es, Beratungsfirmen möbilierte Büroräume innerhalb ihres Wirkungskreises, wenn nötig mit informationstechnischer Ausstattung, zur Verfügung zu stellen. Vor jedem Auftrag werde geprüft, ob die Leistungen mit eigenem Personal erbracht werden können. Im vergangenen Jahr hätten sich die Kosten für externe Berater und Gutachter in sechs Fällen nach der Auftragsvergabe um mehr als fünf Prozent erhöht. In vier Fällen sei es um Gutachten im Zusammenhang mit Prüfungen der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR gegangen, bei denen jeweils die Ausgaben- und Kostensteigerungen auf den gestiegenen Arbeitsumfang zurückzuführen gewesen seien. In einem weiteren Fall habe sich der Auftrag zur Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bei der Aufstellung des Monitoring-Berichts über Erfahrungen mit dem Netzzugang auf dem Strom- und Gasmarkt verteuert, weil sich weiterer Klärungsbedarf ergeben habe.