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046/2004
Stand: 20.02.2004
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Mit zunehmendem Kfz-Alter mehr Beanstandungen bei Abgasuntersuchungen

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/POT) Mit zunehmender Laufleistung beziehungsweise zunehmendem Lebensalter der Kraftfahrzeuge steigt die Beanstandungsquote bei den Abgasuntersuchungen (AU) an. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2510) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/2435) zum bürokratischen Aufwand und Erfolg der Abgasuntersuchungen hin. Sie bezieht sich dabei auf Ergebnisse von Erhebungen aus den Jahren 1994 und 1997. Eine AU ist grundsätzlich für alle Kraft- und Nutzfahrzeuge verpflichtend. Die AU, die im Dezember 1993 die Abgassonderuntersuchung ablöste, soll sicherstellen, dass das Abgasverhalten der im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen über deren gesamte Nutzungszeit den festgelegten Grenzwerten entspricht. Laut Antwort haben die Ergebnisse der vorgenannten Erhebungen gezeigt, dass die Beanstandungen ab einer Laufleistung von mehr als 40.000 Kilometern stetig beziehungsweise im Bereich von vier bis sechs Jahren nach Erstzulassung besonders stark angezogen sind. Um aktuellere Erkenntnisse über die Abgasuntersuchungen zu gewinnen, erfassten die Technischen Überwachungsvereine (TÜV), DEKRA und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe zurzeit die AU-Daten von Benzin-Pkw mit geregeltem Katalysator und On-Board-Diagnosesystem. Die Auswertung dieser Daten solle laufleistungsbezogen in der ersten Hälfte des Jahres 2006 erfolgen.

Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung arbeite an einem Konzept zur Zusammenfassung von Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Demnach solle ab 2006 die Abgasuntersuchung für moderne, mit On-Board-Diagnose ausgerüstete Kraftfahrzeuge als eigenständige Untersuchung abgeschafft und in die neu konzipierte Hauptuntersuchung integriert werden. Ab 2010 solle dann das Konzept auch für alle anderen AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge gelten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_046/05
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