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052/2004
Stand: 01.03.2004
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Länderkammer favorisiert Quellenabzug bei der Rentenbesteuerung

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat favorisiert bei der geplanten künftigen Besteuerung der Altersrenten ein Quellenabzugsverfahren. Dies geht aus seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Alterseinkünftegesetz ( 15/2563) hervor. Der Regierungsentwurf ist wortgleich mit dem bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf ( 15/2150). Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die Einführung einer nachgelagerten Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2005. Geplant ist, Altersvorsorgebeiträge der aktiven Erwerbstätigen künftig von der Einkommensteuerschuld abzuziehen, während die Leibrenten der Besteuerung unterworfen werden. Nach Auffassung des Bundesrates wäre ein Steuerabzug, der das Existenzminimum, aber auch die sonstigen Freibeträge möglichst berücksichtigen sollte, sowohl für die Rentner als auch für die Finanzverwaltung das "einfachere Verfahren". Vor allem im Vergleich zu einem Mitteilungsverfahren, das erst mit zeitlicher Verzögerung das Steuersäckel füllen würde, würden Rentner vor überraschenden Steuernachzahlungen geschützt. Allerdings wäre die Einführung eines Quellenabzugsverfahrens kurzfristig nicht realisierbar, so die Länderkammer, weil dafür erst die Grundlagen geschaffen werden müssten.

Der Bundesrat kritisiert im Übrigen, dass das Verbot der Zweifachbesteuerung bei bestimmten Personengruppen nicht sichergestellt sei. Das Bundesverfassungsgericht habe mit Urteil vom 6.März 2002 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine gleichzeitige Besteuerung in der Ansparphase und beim Rentenbezug ausgeschlossen werden müsse. Von einer Zweifachbesteuerung wären nach Meinung der Länderkammer Selbstständige betroffen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, vor allem Handwerker, sowie Selbständige, die freiwillig in die gesetzliche Pflichtversicherung eingetreten sind oder die Beiträge an berufsständische Versorgungswerke zahlen.

Der Bundesrat plädiert ferner dafür, das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen zu erhalten. Im Gesetzgebungsverfahren sei zu prüfen, ob die Privilegierung für solche Lebensversicherungen, die auf die Altersversorgung der Bürger ausgerichtet sind, erhalten bleiben könne, damit diese Form der Altersversorgung weiterhin attraktiv bleibe. Abgelehnt wird darüber hinaus die "Verschlechterung" der Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge. Die Bundesregierung beabsichtige, die Höchstgrenze für steuerbegünstigte und sozialabgabenfreie Aufwendungen in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds um 40 Prozent zu verringern. Dies hätte nach Ansicht des Bundesrates zur Folge, dass künftig weniger in die betriebliche Altersvorsorge investiert würde. Bei der Riester-Rente sollten die Kriterien für die Annerkennung als private Altersvorsorge noch weiter reduziert werden, da bisher weniger als 20 Prozent der Berechtigten einen Vertrag abgeschlossen hätten. Zweifel äußert die Länderkammer auch an dem Vorhaben, die Leibrentenzahlen über ein allgemeines Meldeverfahren steuerlich zu erfassen. Die Bundesregierung rechne mit 1,3 Millionen Rentnern im Jahre 2005, die Einkommensteuer zahlen müssten. Der Bundesrat hält diese Zahl aber für höher. Schließlich müsse auch geprüft werden, wie bei einem Wegzug der Rentner ins Ausland die Besteuerung von Altersbezügen gesichert oder die bereits erlangten Steuervorteile zurückgefordert werden können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_052/04
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