Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unter der Lupe
Berlin: (hib/RAB) Die geplante Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist am Montag, dem 8. März, von 11 bis 16 Uhr Anlass für eine öffentliche Anhörung des Umweltausschusses. Die Veranstaltung findet in Saal 3 N 001 des Reichstagsgebäudes statt. SPD und Bündnisgrüne haben einen Gesetzentwurf ( 15/2327) vorgelegt, mit dem die Einspeisungsvergütung für Windenergie zurückgefahren und Strom aus Solarenergie aufgewertet werden soll. Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent zu erhöhen. Eingeladen sind Vertreter von Behörden, Organisationen und Verbänden sowie Einzelsachverständige.