Zukünftige Finanzierungsstruktur der landwirtschaftlichen Krankenkassen offen
Berlin: (hib/POT) In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) standen im Oktober 2003 insgesamt 268.322 Aktiven 348.044 Altenteiler gegenüber. Auf einen erwerbstätigen Landwirt kommen damit in der LKV 1,3 Altenteiler. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2565) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2497) zur Situation der landwirtschaftlichen Krankenkassen und deren Zukunftsperspektive hin. Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen stehen dagegen laut Regierung 10,9 Millionen Erwerbstätigen 7,79 Millionen Rentner und bei den Angestellten-Krankenkassen 11,29 Millionen Erwerbstätigen 4,59 Millionen Rentner gegenüber. Das Verhältnis von Erwerbstätigen und Rentnern sei bei beiden Kassen mit 0,71 beziehungsweise 0,41 damit deutlich günstiger als bei der LKV.
Eine Einbeziehung der LKV in den Risikostrukturausgleich wäre nach Auffassung der Bundesregierung systemwidrig. Im gegliederten System der gesetzlichen Krankenversicherung sei die Ausklammerung der landwirtschaftlichen Krankenkassen aus dem Risikostrukturausgleich aufgrund ihrer leistungs- und beitragsrechtlichen Besonderheiten geboten. Wegen dieser Unterschiede seien die für die Durchführung des Risikostrukturausgleichs maßgeblichen Größen "Finanzkraft" und "Beitragsbedarf" der landwirtschaftlichen Krankenkassen nicht mit den entsprechenden Größen der übrigen Krankenkassen vergleichbar, so dass ein sachgerechter Ausgleich nicht durchzuführen sei beziehungsweise zwangsläufig zu Wettbewerbsverzerrungen führen müsste.
Weiter heißt es in der Antwort, nach dem vom Bundestag beschlossenen Haushaltsbegleitgesetz 2004 sollten sich an dem strukturwandelbedingten Defizit in der LKV die aktiven Landwirte in angemessener Weise beteiligen. Dieser Ausgleich zwischen den Generationen wäre mit der vorgesehenen Regelung für die aktiven Landwirte im Vergleich mit den übrigen Kassenarten nach Auffassung der Bundesregierung vertretbar gewesen. Da dieses Vorhaben nach den Beschlüssen des Vermittlungsausschusses nicht zu verwirklichen gewesen sei, werde es nach eingehender Prüfung politischer Entscheidungen bedürfen, ob und wie die gegenwärtige Finanzierungsstruktur der LKV mit der vollen Übernahme der finanziellen Lasten durch den Bund weitergeführt werden kann.