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062/2004
Stand: 09.03.2004
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Einzelheiten des Medizinstudiums erläutern

Gesundheit und Soziale Sicherung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROR) Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage ( 15/2632) wissen, ob sie zur Überarbeitung der Vorschriften der neuen Approbationsordnung für Medizinstudenten bereit ist. Die neue Approbationsregelung ist seit dem 1. Oktober 2003 in Kraft. Durch bestehende Mängel in den Übergangsregelungen kommt es laut Fraktion zu einer "erheblichen Benachteiligung" von rund 2.000 Medizinstudenten, die sich momentan zwischen dem siebten und dem zehnten Hochschulsemester befinden. Diesen Betroffenen, die bereits den Großteil ihres Studiums nach altem Recht absolviert haben, werde nun die Möglichkeit genommen, ihr Studium wie geplant nach altem Recht zu beenden. Laut Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bedeute dies schlimmstenfalls die Aberkennung bzw. Nichtanerkennung ihres kompletten klinischen Studiums, welches drei Jahre umfaßt. Die Fraktion will nun in Erfahrung bringen, warum die Studierenden, die derzeit am Ende ihres universitären Studiums nach alter Verordnung angelangt sind, nicht an den entsprechenden Staatsexamina teilnehmen können, obwohl diese noch bis 2006 angeboten werden. Des Weiteren fragt sie, wie viele Studierende ihre geplanten Staatsexamina wegen der neuen Approbationsordnung verschieben müssen und wie hoch die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Verluste eingeschätzt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_062/05
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