Schifffahrt vor terroristischen Anschlägen schützen
Berlin: (hib/ROR) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 15/2700) vorgelegt, mit dem Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen übernommen werden sollen. Durch das Gesetz müsse der vorbeugende Schutz der Schifffahrt vor terroristischen Anschlägen gewährleistet werden. Dabei gehe es darum, wegen der internationalen Vorschriften insbesondere technische Umrüstungen vorzunehmen und ein Alarmsystem festzulegen. Neben den Änderungen von Bundesrecht werde eine Anpassung des Landesrechts, insbesondere im Hinblick auf das Hafenrecht, erforderlich sein. Die Küstenländer rechneten für ihre Aufgaben nach groben Kalkulationen mit Kosten in Höhe von 3,5 Millionen Euro für das Jahr 2004, zuzüglich notwendiger Investitionskosten für geforderte Eigensicherungsmaßnahmen.