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080/2004
Stand: 24.03.2004
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Antrag zu den Kriegsgefangenen in Guantanamo Bay mit Mehrheit abgelehnt

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Berlin: (hib/BOB) Für die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten der Gefangenen in Guantanamo Bay plädierte die FDP in einem Antrag ( 15/2175), den der Menschenrechtsausschuss am Mittwochnachmittag mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt hat. Die Liberalen machten deutlich, es sei "sehr bedauerlich", dass der Ausschuss sich nicht zu einem Votum über Fraktionsgrenzen hinweg habe verständigen können. Nach der Überzeugung der FDP habe es lediglich an einem einzigen Dissens gelegen, dass man sich nicht mit der Koalition geeinigt habe: Dies sei die von den Liberalen für erforderlich gehaltene Erörterung über das amerikanische Kriegsgefangenenlager bei der Menschenrechtskommission (MRK), die derzeit in Genf tage. Die Koalitionsfraktionen beteiligten sich an den "deals" zwischen den Großmächten, welches Thema dort anzusprechen sei und welches nicht.

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Die SPD verwies auf einen Antrag, der am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung der Menschenrechtsdebatte im Plenum des Bundestages stehe. Zwar habe man Darstellungselemente der FDP auch in den Antrag aufgenommen, doch sei diese Vorlage "präziser", und es sei eine "gewisse Aktualisierung" erfolgt. Zur gegenwärtig tagenden MRK der Vereinten Nationen hätten sich die Liberalen dafür ausgesprochen, gemeinsam mit den europäischen Staaten das Thema "Behandlung irregulärer Kämpfer am Beispiel der Gefangenen im Guantanamo Bay" auf die Tagesordnung zu setzen. Diese Einigkeit auf der Ebene der Europäischen Union sei aber gegenwärtig nicht zu erreichen. Der morgen vorlegte Antrag sei deswegen auch in dieser Hinsicht "akkurater und besser". Die CDU/CSU machte deutlich, im Ausschuss herrsche Einigkeit, dass die grundlegenden Menschenrechte in Guantanamo Bay eingehalten werden müssten. Insofern sei es bedauerlich, dass es nicht zu einem gemeinsamen Text gekommen sei. Die Union könne auch dem von der FDP vorgelegten Antrag nicht zustimmen, weil sie Schwierigkeiten mit verschiedenen Forderungen an die Bundesregierung habe. Unter anderem gebe es keinerlei "rechtliche Grauzone", wie von den Liberalen behauptet. Es gebe schlicht unterschiedliche Auslegungen der Genfer Konvention zu dem Thema.

u) v)
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_080/02
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