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089/2004
Stand: 01.04.2004
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FDP will Verbot wiederholter Befristung von Arbeitsverhältnissen lockern

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Als Einstellungshemmnis hat sich nach Auffassung der FDP-Fraktion die Regelung erwiesen, wonach ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. In einem Gesetzentwurf zur Lockerung des Verbots wiederholter Befristungen ( 15/2804) schlägt die Fraktion daher vor, statt einer lebenslangen "Sperre" ein Verbot wiederholter Beschäftigung vor Ablauf von drei Monaten einzuführen. Der unerwünschte Effekt von Kettenarbeitsverträgen würde durch diese Sperrzeit verhindert, heißt es. Bisher habe ein Bewerber auf eine grundlos befristete Stelle nicht eingestellt werden können, wenn er zum Beispiel als 16-Jähriger schon einmal bei dem Unternehmen gejobbt hat. Arbeitnehmer sollten laut FDP beim gleichen Arbeitnehmer auch mehrfach ohne Befristungsgrund beschäftigt werden können, wenn kein innerer Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten besteht.

t) u)
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_089/04
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