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095/2004
Stand: 07.04.2004
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Festbetragsgruppenbildung für Arzneimittel unter der Lupe

Gesundheit und Soziale Sicherung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Festbetragsgruppenbildung für Arzneimittel nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2867). Nach dieser Regelung kann der Gemeinsame Bundesausschuss auch patentgeschützte Analogpräparate in die Festbetragsregelung einbeziehen. Ausgenommen seien weiterhin Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringer Nebenwirkungen, bedeuten, heißt es in der Anfrage. In Festbetragsgruppen sollen Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, vor allem mit chemisch verwandten Stoffen, zusammengefasst werden. Damit erfolge eine Gruppenbildung für patentgeschützte Analogpräparate zusammen mit patentfreien Wirkstoffen und eine Gruppenbildung mit ausschließlich patentgeschützten Wirkstoffen. Vor diesem Hintergrund habe der Arbeitsausschuss "Arzneimittel" dem Gemeinsamen Bundesausschuss vorgeschlagen, die Festbetragsgruppen sowie die Festbetragsgruppenbildungen zu überarbeiten.

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Unter anderem erkundigen sich die Abgeordneten, ob die Regierung es für notwendig und möglich hält, den Wert einer neuen Indikation eines Wirkstoffs unabhängig von der Zahl der Wirkstoffe in einer Festbetragsgruppe zu bestimmen. Die Regierung soll zudem Befürchtungen der Industrie beurteilen, wonach die vorgesehenen Festbeträge zu einem Preisniveau führen würden, das am unteren Ende der Preisskala in Europa liegt. Ebenso soll sie das wirtschaftliche Risiko für pharmazeutische Hersteller bewerten, wenn bei 16 Prozent Rabatt auf Nicht-Festbetragsprodukte zusätzlich die Preise für patentgeschützte Arzneimittel in Festbetragsgruppen auf das jetzt vorgesehene Festbetragsniveau abgesenkt werden. Die Fraktion will ferner wissen, ob die Gefahr besteht, dass Patienten künftig für viele patentgeschützte Arzneimittel den Erstattungspreis selbst tragen müssen. Auch soll die Regierung das Risiko für Patienten mit schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewerten, auf Arzneimittel mit anderen Wirkstoffen umgestellt zu werden.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_095/08
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