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099/2004
Stand: 15.04.2004
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Noch keine Anpassung der Länder an das Melderechtsrahmengesetz von 2002

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Bis zum 3. April hat noch kein Bundesland eine vollständige Anpassung seines Melderechts nach den Vorgaben des 2002 novellierten Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) des Bundes vollzogen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2911) auf eine Kleine Anfrage der FDP zum Bürokratieabbau im Meldewesen ( 15/2783). Anders als auf Bundesebene, wo laut Regierung bis Ende 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online verfügbar sein sollen, werde im Meldewesen der Länder und Kommunen die flächendeckende elektronische Abwicklung von Geschäftsvorfällen nur schrittweise und unter Berücksichtigung der jeweils unterschiedlichen IT-Infrastrukturen zu realisieren sein. Der Bund habe hier lediglich eine Rahmengesetzgebungskompetenz, von der 2002 erstmals seit Erlass des MRRG im Jahr 1980 Gebrauch gemacht worden sei. Eine Verbindlichkeit erreichen die Regelungen gemäß MRRG aber erst nach ihrer Umsetzung in Landesrecht.

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Für die Umsetzung gelte eine Frist von zwei Jahren. Diese sei aber nun abgelaufen. Ursache sei insbesondere die Tatsache, dass die Länder eine aufeinander abgestimmten Novellierung des Landesmelderechts unter dem Dach der Innenministerkonferenz vereinbart hatten, heißt es in der Antwort. Damit sei allerdings der Wille der Länder zur Harmonisierung des Melderechts zum Ausdruck gekommen, was von der Bundesregierung begrüßt worden sei. Verständnis gebe es auch dafür, dass die Schaffung rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen für die elektronische Abwicklung verschiedener Geschäftsvorfälle in der meldebehördlichen Praxis im Hinblick auf die Komplexität der Materie erst Ende 2003 abgeschlossen werden konnte. Es sei nunmehr davon auszugehen, dass die meisten Länder novellierte Landesmeldegesetze noch in diesem Jahr verabschieden werden, heißt es in der Antwort.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_099/02
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