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106/2004
Stand: 26.04.2004
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Keine neuen Entschädigungsregelungen für NS-Opfer vorgesehen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Neue Entschädigungsregelungen für NS-Opfer außerhalb des bisherigen Systems sind nicht vorgesehen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2940) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/2881). Die FDP hatte in ihrer Anfrage von "vergessenen Opfer" gesprochen und auf die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen verwiesen, in der eine Bundesstiftung "Entschädigung für NS-Unrecht" vorgesehen gewesen sei. Die Regierung argumentiert, diese Passage des Koalitionsvertrages beziehe sich auf die vorangegangene Wahlperiode, in der die Härterichtlinien nach dem Bundesentschädigungsgesetz und dem Allgemeinen Kriegsgefangenengesetz mehrfach verbessert worden seien. Es sei daher nicht beabsichtigt das Projekt einer Bundesstiftung weiter zu verfolgen.

Inländische NS-Opfer hätten in der Regel Ausgleichsleistungen nach diesen beiden Gesetzen erhalten können, stellt die Regierung fest. Falls Antragsfristen versäumt worden seien, könnten noch Leistungen nach den Härterichtlinien beantragt werden. Keine Leistungen könne erhalten, wer aufgrund eines Strafurteils Freiheitsentzug während des NS-Regimes erlitt, das auf einem nach dem Untergang des Regimes fortgeltenden Straftatbestand beruhte und kein Übermaß gegenüber der früheren oder späteren Spruchpraxis enthielt. Solche Fälle, geschätzt würden etwa 1000 bis 5000 lebende Betroffene, seien bewusst von den Leistungen ausgeschlossen worden. Die Entschädigung ausländischer NS-Opfer richtet sich den Angaben zufolge nach dem Bundesentschädigungsgesetz, dem Reparationsrecht, den Globalentschädigungsabkommen mit zwölf westlichen Ländern und der Einrichtung der Stiftungen in Warschau, Moskau, Minsk und Kiew, ferner nach der Initiative für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung in den mittel- und osteuropäischen Staaten, nach dem Osteuropafonds der Jewish Community Centers und nach der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_106/04
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