Im Bundeshaus notiert: Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen
Berlin: (hib/SAS) Diverse Änderungsvorschläge hat der Bundesrat zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der im Dezember 2002 vorgenommenen Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Internationalen Codes für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (15/2700) in seiner Stellungnahme ( 15/2952) unterbreitet. Die Bundesregierung lehnt die überwiegende Anzahl der Anträge des Bundesrates in ihrer Gegenäußerung ab und begründet es damit, dass es sich dabei nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handle, da es nicht in das Verwaltungshandeln der Länder eingreife.