Regierungskoalition: Strafvorschriften gegen Menschenhandel neu fassen
Berlin: (hib/BOB) SPD und Bündnis 90/Die Grünen beabsichtigten, die Strafvorschriften gegen Menschenhandel zusammenzufassen. Der von ihnen dazu vorgelegte Gesetzentwurf ( 15/3045) unterscheidet zwischen (schwerem) Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und (schwerem) Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft. Das Vorhaben diene dem Zweck, die strafrechtliche Definition des Menschenhandels, insbesondere des Frauenhandels, entsprechend den Vorgaben der Vereinten Nationen (UNO) und der Europäischen Union zu erweitern. Die UNO verstehe unter Ausbeutung zum Beispiel, die Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, die Entführung oder die Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit des Opfers oder die Entgegennahme von Zahlungen, um das Einverständnis einer Person zu erlangen, die Gewalt über eine andere Person hat. Ausbeutung umfasse mindestens die Ausnutzung der Prostitution oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder Leibeigenschaft.
Die vorgeschlagenen Änderungen dienten nicht nur der Klarstellung, sondern auch dem Ziel, wichtigen und in mehreren Regelungswerken festgelegten zwischenstaatlichen Verpflichtungen im Rahmen des innerstaatlichen Rechts auch durch die Einführung neuer Strafvorschriften umfassend nachzukommen. Der Entwurf unterscheide rechtlich nicht zwischen dem Schutz von Frauen und Männern. In seinen praktischen Auswirkung werde er aber, soweit er die Bekämpfung des Menschenhandels betreffe, in ersten Linien den Schutz von Frauen verbessern.