Opposition kündigt Änderungsanträge zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung an
Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion haben am Mittwochabend im Finanzausschuss angekündigt, Änderungsanträge zum Paragrafen 8a des Körperschaftsteuergesetzes einzubringen. Sie sollen im Zusammenhang mit dem in der Beratung befindlichen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes ( 15/904) beraten werden. Zu diesem Gesetzentwurf hatte der Ausschuss am Nachmittag Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung befragt, die sich auch zur Problematik des Paragrafen 8a (Gesellschafter-Fremdfinanzierung) geäußert hatten. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Zusammenhang mit dieser Regelung die Verbände um Stellungnahmen gebeten. Sie sollen bis 4. Juni vorliegen. Die Fachbeamten aus Bund und Ländern wollen nach Regierungsangaben vom 23. bis 25. Juni die Thematik in der Absicht erörtern, sie in einem BMF-Anwendungsschreiben zu regeln, das noch in der ersten Jahreshälfte im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden soll. Oppositionsabgeordnete hatten dagegen im Finanzausschuss unter dem Eindruck von Sachverständigenaussagen aus der Anhörung für eine gesetzliche Regelung anstelle eines Anwendungsschreibens plädiert und die Bundesregierung aufgefordert, einen Formulierungsvorschlag vorzulegen. Einen Antrag der FDP und der Union, einen solchen Formulierungsvorschlag bis zu nächsten Ausschusssitzung vorzulegen, lehnte die Koalitionsmehrheit jedoch ab.
Die seit dem 1. Januar gültige Regelung des Paragrafen 8a geht auf das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vom Dezember 2003 sowie auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück. Dabei geht es um die steuerliche Erfassung von verdeckten Gewinnausschüttungen. Wie es in einer Eingabe der acht großen deutschen Wirtschaftsverbände heißt, hat die Neufassung zu erheblicher Rechtsunsicherheit und zu vielen Anwendungs- und Auslegungsproblemen geführt, die sich durch ein Anwendungsschreiben des Ministeriums allein nicht beseitigen ließen. Ziel der alten Regelung zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung sei es gewesen, übermäßige Auslandsfinanzierungen zu verhindern und Missbrauch zu bekämpfen. Die neue Regelung schränke jedoch
die Finanzierungsfreiheit der Unternehmen drastisch ein und erhöhe die Unternehmensbesteuerung deutlich. Viele Unternehmen seien in ihrer Existenz bedroht, da neben der "sachlich nicht gerechtfertigten Steuerbelastung" von Zinsen mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer oft auch noch erhebliche Probleme bei Kreditverhandlungen einträten. Vor allem für Mittelständler sei es ein erhebliches Problem. Bankkredite an Unternehmen würden oft von Sicherheiten, der Abgabe von Garantieerklärungen oder von Bürgschaften des Gesellschafters abhängig gemacht.
Die Verbände fordern eine Freibetragsregelung anstatt der jetzigen Freigrenze für an den Gesellschafter gezahlte Zinsen in Höhe von 250.000 Euro. Bis zu diesem Betrag kann eine Kapitalgesellschaft an ihren Anteilseigner Zinsen im Rahmen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung zahlen, ohne von der verdeckten Gewinnausschüttung erfasst zu werden. Die Verbände fordern ferner, die Bankfinanzierung herauszunehmen. Auch Darlehen von Kreditinstituten würden jetzt in die Gesellschafter-Fremdfinanzierung einbezogen, wenn ein so genanntes Rückgriffsrecht besteht. Damit würden Fälle wie eine Garantiererklärung oder Bürgschaft, eine dingliche Sicherheit oder eine "harte oder weiche Patronatserklärung" erfasst. Dies sollte gesetzlich auf Fälle beschränkt werden in denen eine Missbrauchsgefahr gegeben ist, verlangen die Verbände. Die "normale Bankenfinanzierung" dürfe vom Paragrafen 8a nicht erfasst werden. Schließlich wird verlangt, die Eigenkapital-/Fremdkapital-Relation von 1:1,5 auf 1:4 umzustellen. Inländische Kapitalgesellschaften mit einer durchschnittlichen Eigenkapitalisierung von 22 bis 27 Prozent könnten die Anforderungen der jetzigen Regelung nicht erfüllen, denn die Relation von 1:1,5 setze eine Eigenkapitalausstattung von mindestens 40 Prozent voraus. Die Unionsfraktion schloss sich diesen Forderungen an.