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148/2004
Stand: 01.06.2004
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Verlangsamung des Reformtempos in der Ukraine

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung verweist auf eine Verlangsamung des Reformtempos in der Ukraine. In ihrer Antwort ( 15/3183) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/3019) schreibt sie, es gebe Rückschritte bei der Verwirklichung der Medienfreiheit. Auch die menschenrechtliche Lage bleibe schwierig. Menschenrechtsorganisationen würden regelmäßig Übergriffe der Polizei belegen. Diese Fälle umfassten Körperverletzungen und unzulässige Verhörmethoden. Auch seien Korruption und Vorteilsnahme in Justiz und Verwaltung sowie bei den Strafverfolgungsorganen noch nicht überwunden, führt die Regierung aus. Sie habe in bilateralen Kontakten mit der Ukraine und im multilateralen Rahmen von EU, Nato, OSZE und Europarat regelmäßig auf die Bedeutung der Medienfreiheit für eine funktionierende Demokratie und eine Annäherung der Ukraine an westliche Strukturen hingewiesen. Das zunehmende Problem des Menschenhandels in der Ukraine sei langfristig nur zu lösen, so die Regierung, wenn die Menschen eine berufliche Zukunft für sich sehen. Daher habe die Exekutive entschieden, die Zusammenarbeit mit Kiew als Partner der deutschen bilateralen wirtschaftlichen Zusammenarbeit fortzusetzen und zu intensivieren. Seit 2002 unterstütze die Bundesrepublik Projekte im Bereich der finanziellen und technischen Zusammenarbeit, für die insgesamt 17 Millionen Euro zugesagt worden seien.

Der Bundeskanzler habe unlängst unterstrichen, dass die Regierung ein großes Interesse an einer stabilen, demokratischen und rechtstaatlich verfassten Ukraine hat. Dazu gehörten freie und faire Präsidentschaftswahlen. Dies gelte auch für die anstehenden Präsidentschaftswahlen Ende Oktober diesen Jahres. Die Regierung begrüßt die Zusicherung Präsident Kutschmas, zu diesen Wahlen internationale Beobachter der OSZE und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zuzulassen. Nach eigenen Angaben hat die Regierung wesentlich dazu beigetragen, dass die Ukraine zu den ersten Ländern gehört, für die ein Aktionsplan im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik ausgearbeitet worden sei. Ziel sei es, die Armut zu verringern und einen Raum gemeinsamen Wohlstands und gemeinsamer Werte zu schaffen. Langfristig sei auch eine Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine möglich. Voraussetzung dafür sei, dass sich die Ukraine an den Gesetzesrahmen der EU annähert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_148/02
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