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150/2004
Stand: 03.06.2004
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Verwaltungsaufwand für Wehr- und Ersatzdienstleistende beziffern

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Nach dem Aufwand für die Verwaltung von Wehrpflichtigen, Wehr-, Zivildienst- und Ersatzdienstleistenden erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/3242). Erhebliche Teile von Truppe und Verwaltung seien gebunden, um ein Wehrersatzwesen und eine Reservistenorganisation aufrecht zu erhalten, die aus einer Zeit stammen, in der es als sicherheitspolitisch notwendig gegolten habe, der Bundeswehr eine "Aufwuchsfähigkeit" von rund 500.000 auf mehrere Millionen Soldaten zu erhalten. Diese sicherheitspolitische Notwendigkeit werde von den meisten Fachleuten und Bündnispartnern heute nicht mehr gesehen.

Die Abgeordneten erkundigen sich, wie viele Männer seit 1998 jährlich zum Grundwehrdienst herangezogen wurden und welche entsprechenden Entwicklungen es bei den Zivil- und Ersatzdienstleistenden gegeben hat. Die Fraktion fragt nach dem Personalumfang der Verwaltung, die mit der Erfassung der Wehrpflichtigen befasst ist, sowie nach dem Personal, das in Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung überwiegend mit der Administration der Wehrpflicht und der Administration ehemaliger Reservisten befasst ist. Die Regierung soll die Zahl der Einberufungsbescheide im letzten und in diesem Jahr benennen und sagen, wie viele Einsprüche es dagegen gegeben hat. Schließlich soll die Regierung die "Tatsache" bewerten, dass unterschiedliche Gerichte zu unterschiedlichen Urteilen bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Einberufung kommen, und zwar sowohl im Hinblick auf die Rechtsunsicherheit als auch im Hinblick auf die Zukunft der Wehrpflicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_150/05
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