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165/2004
Stand: 23.06.2004
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Ehemaligen NVA-Soldaten der DDR das Tragen ihrer Dienstgrade erlauben

Verteidigung/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die FDP-Fraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, "unverzüglich" die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) ihre früheren Dienstgrade mit den Zusatz "a.D." (außer Dienst) führen dürfen. Sie hat dazu einen Antrag ( 15/3357) vorgelegt. Die Liberalen erläutern, die im Rahmen der deutschen Vereinigung getroffene Regelung, die Soldaten der NVA nicht das Tragen ihrer früheren Dienstgrade erlaubt, sei in den 90er-Jahren "richtig und notwendig" gewesen.

Heute jedoch entspreche sie nicht mehr den "grundlegend geänderten Gegebenheiten". Frühere Warschauer Pakt-Staaten seien zwischenzeitlich Mitglieder der NATO geworden. Deren ältere Soldaten hätten heute in der NATO die gleichen Rechte wie die Soldaten der Bundeswehr. Sie seien zu Zeiten des Warschauer Paktes Verbündete der NVA-Soldaten gewesen seien und hätten ausnahmslos alle den Dienstgrad Oberst oder General geführt. Richtigerweise werde nicht unterschieden zwischen denen, die schon zu Warschauer Pakt-Zeiten in den Streitkräften gedient hätten, und denen, die erst nach 1991 Soldat geworden seien. Deshalb sei es nicht länger zu rechtfertigen, den ehemaligen Soldaten der NVA das Führen ihrer in der NVA erworbenen Dienstgrade zu verwehren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_165/05
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