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165/2004
Stand: 23.06.2004
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Regierung verteidigt Prospektpflicht bei Anteilen bis 50.000 Euro

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung verteidigt in ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes ( 15/3174) die Ausnahme von einer Prospektpflicht bei einem angebotenen Anteil von mindestens 50.000 Euro je Anleger im "grauen Kapitalmarkt". Der Bundesrat hatte die Schwelle von 50.000 Euro für zu niedrig gehalten, wie aus der Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme der Länderkammer ( 15/3355) zu dem Entwurf hervorgeht. Bei Überschreitung dieser Schwelle stünden empfindlich hohe Werte auf dem Spiel, deren Verlust für den Anleger sehr bedenklich sei, hatte die Länderkammer argumentiert. Die Annahme, bei einem Anteil von 50.000 Euro könne unterstellt werden, dass der Erwerber in der Lage sei, sich selbst zu informieren und eine qualifizierte Anlageentscheidung zu treffen, überzeuge nicht. Gerade die jüngste Vergangenheit habe gezeigt, dass Anleger ohne vertiefte Information 100.000 bis 200.000 Euro in Immobilien-Projekte ("Schrottimmobilien") investiert hätten, die den Kaufpreis nicht wert gewesen seien. Entscheide man sich für eine Ausnahme von der Prospektpflicht, so der Bundesrat, so sollte der erforderliche Anteilswert mindestens bei 200.000 Euro liegen.

Die Bundesregierung sagt zu, den Vorschlag des Bundesrates zu prüfen, weist jedoch darauf hin, dass es sich bei Anteilen dieser Größenordnung überwiegend um Privatanleger handele, die aufgrund ihrer Vermögenssituation erhebliche Kapitalmarktkenntnisse aufwiesen. Darüber hinaus entspreche die Schwelle von 50.000 Euro auch den Vorgaben der EU-Prospektrichtlinie. Derzeit gebe es keinen Anlass, im "grauen Kapitalmarkt" über die für den Wertpapiermarkt EU-weit vorgesehenen Schwellen hinauszugehen. Es fehlten auch Anhaltspunkte, ob und bis zu welcher Höhe eine Anhebung dieses Schwellenwertes sinnvoll wäre. Die Länderkammer hat in insgesamt 15 Fällen Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf gemacht und dabei zumeist um weitere Prüfungen durch die Bundesregierung gebeten. Die Regierung hat ihrerseits in den meisten Fällen eine Prüfung zugesagt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_165/08
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