Über Gedenkstättenförderung unterrichten
Berlin: (hib/MAR) Welche Gremien wann über die Anträge auf Förderungen im Rahmen des Gedenkstättenkonzepts des Bundes entschieden haben, will die CDU/CSU mit einer Kleinen Anfrage ( 15/3363) in Erfahrung bringen. Von den im Haushalt der Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragten für Kultur und Medien 2003 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 8,458 Millionen Euro seien lediglich 6,362 Millionen Euro für bewilligte Projekte abgeflossen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Die Projektträger hätten aber insgesamt 8,082 Millionen Euro beantragt.
Die Union will deshalb wissen, warum die Mittel für das Gedenkstättenkonzept im Jahr 2003 nicht in voller Höhe verausgabt wurden. Von Interesse ist unter anderem auch, ob die angefallenen Minderausgaben in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro anderweitig und, wenn ja, wofür verwandt wurden. Weiter fragt die Fraktion, in welcher Höhe gegenüber den jeweiligen Haushaltsansätzen von Projektfördermitteln für das Gedenkstättenkonzept jährlich Minder- oder Mehrausgaben angefallen sind und warum und wie sich nach bisherigen Erkenntnissen die Fördermittel in den kommenden Jahren entwickeln werden.