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181/2004
Stand: 08.07.2004
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Straftaten deutscher Soldaten im Ausland rechtsstaatlich ahnden

Recht/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will, dass die Strafverfolgung deutscher Soldaten im Auslandseinsatz rechtsstaatlich vor sich geht. In einem Antrag ( 15/3508) wird die Bundesregierung aufgefordert, im Gerichtsverfassungsgesetz eine eindeutige Zuständigkeit für die Verfolgung solcher Straftaten zu regeln. Zuständig sein sollte das Gericht, in dessen Bezirk das für den Auslandseinsatz zuständige Einsatzführungskommando seinen Sitz hat. Beantragt wird darüber hinaus eine weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes, damit Feldjägern die Funktion von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft zugewiesen werden kann. Deutsche Soldaten unterlägen bei einem Auslandseinsatz dem deutschen Strafrecht, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht sei oder wenn es sich um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, um Taten deutscher Amtsträger, und den unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln, um die Verbreitung pornografischer Schriften oder um Subventionsbetrug handele. Noch sei es nicht zu schwerwiegenden Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Ausland gekommen. Eine vorausschauende Politik mache es aber erforderlich, so die Liberalen, für solche Fälle Vorsorge zu treffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_181/01
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