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182/2004
Stand: 09.07.2004
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Steuerprivileg für Geländewagen begründen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll das "Steuerprivileg" für Geländewagen begründen. In einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3528) heißt es, leichte Nutzfahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen würden nach Gewicht und nicht wie Pkw nach Hubraum besteuert. Erreichen Pkw dieses Gewicht, werden sie ebenfalls wie Nutzfahrzeuge, nämlich ermäßigt, besteuert. Dies führe dazu, dass schwere Geländewagen als leichte Nutzfahrzeuge zugelassen und besteuert werden, obwohl sie in aller Regel nur zu normalem Personenverkehr genutzt werden. Damit unterlägen ausgerechnet besonders schwere Pkw mit hohem Kraftstoffverbrauch einer Steuerprivilegierung. Die Regierung soll sagen, ob es stimmt, dass das Emissionsverhalten der nach Gesamtgewicht besteuerten Fahrzeuge bei der Besteuerung keine Rolle spielt und welche Auswirkungen sich auf das Steueraufkommen ergäben, wenn schwere Geländewagen wie Pkw besteuert würden. Schließlich soll die Regierung sagen, ob sie die Besteuerung schwerer Geländewagen ändern will.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_182/13
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