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196/2004
Stand: 05.08.2004
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Sachverständigenrat spricht sich für Stärkung von Bundeskompetenzen aus

Umwelt/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat in seinem als Unterrichtung ( 15/3600) vorgelegten Gutachten "Umweltpolitische Handlungsfähigkeit sichern" gefordert, eine "dringend erforderliche" Stärkung der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes für Gewässerschutz, Naturschutz und Landschaftspflege vorzunehmen. Die Sachverständigen beklagen in diesem Zusammenhang ineffektive föderale Strukturen. Die Verwirklichung wichtiger umweltpolitischer Projekte werde in Deutschland "in hohem Maße" gefährdet. Der Bund müsse in die Lage versetzt werden, die Durchsetzung europarechtlicher Vorgaben in Deutschland zügig gewährleisten zu können. Dazu schlägt der Sachverständigenrat unter anderem vor, eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz in den genannten Bereichen einzuführen. Ferner sei eine Bundesauftragsverwaltung für Teile dieses Regelungsbereiches zu prüfen. Der Umweltrat sei bei den Analysen der Sachprobleme vielfach auf umfängliche Vollzugsdefizite gestoßen, die durch detaillierte gesetzliche Vorgaben seitens des Bundes vermieden werden könnten und sollten. Der Umweltrat rate der Bundesregierung daher, sich nachdrücklich den in der aktuellen Diskussion erkennbaren Tendenzen zu widersetzen, dem "vagen und abstrakten" Ziel einer Stärkung der Eigenstaatlichkeit der Länder die umweltpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands zu opfern.

Der Umweltrat ist zudem der Auffassung, nach Prüfung vorhandener Studien sei eine anspruchsvolle Klimaschutzstrategie nicht nur technisch machbar, sondern auch wirtschaftlich vertretbar. Er sieht in einer solchen Strategie auch wesentliche Chancen für die Position Deutschlands und der Europäischen Union (EU) im globalen Innovationswettbewerb um zukunftsgerechte Energietechniken. Zu den erneuerbaren Energien führt der Umweltrat aus, langfristig verspreche dieser Wechsel die größten Kohlendioxidreduktionen. Er begrüßt daher die im Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich verankerten Zielvorgaben für erneuerbare Energien für 2010 und 2020 (12,5 beziehungsweise 20 Prozent der Stromversorgung) ebenso wie die in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie vorgeschlagene Zielvorgabe für 2050 (50 Prozent des Energieverbrauchs).

Zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform führt der Umweltrat unter anderem aus, er empfehle eine "maßvolle, aber kontinuierliche" weitere Erhöhung der Ökosteuer, ohne die hinreichende Verbesserungen insbesondere im Verkehrsbereich nicht vorstellbar seien. Die Bemessungsgrundlage der Ökosteuer sei mittelfristig auf die Kohlendioxidintensität der Energieträger umzustellen und dabei insbesondere den Energieträger Kohle nicht weiter zu privilegieren. Zur Agrarpolitik schreibt die Umweltrat unter anderem, sie habe es in der Vergangenheit nicht vermocht, eine umweltschonende Landwirtschaft auf der gesamten Fläche einzuführen. Zu begrüßen sei, dass der Rat der Agrarminister der EU im Juni 2003 eine Neuausrichtung der Agrarpolitik beschlossen habe. Die Beschlüsse markierten eine Trendwende auf dem Weg zu einer grundlegend neuen Agrarpolitik, die eine stärker an Marktbedingungen orientierte und gleichzeitig dauerhaft umweltgerechte Landwirtschaft ermöglichen soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_196/03
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