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209/2004
Stand: 07.09.2004
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Union will mit Kinderboni Familien entlasten

Gesundheit und Soziale Sicherung/Anträge

Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung soll noch in diesem Jahr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Beitragsentlastung für Versicherte mit Kindern umsetzen und in dieser Legislaturperiode eine umfassende und grundlegende Struktur- und Finanzierungsreform der Pflegeversicherung einleiten. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/3682). Gleichzeitig kritisiert die Union den vorliegenden Vorschlag der Regierung zur Umsetzung des BVG-Urteils als "völlig untauglich" und "handwerklich mangelhaft". Statt Versicherte mit Kindern zu entlasten, werde das Urteil zum Stopfen selbstverschuldeter Löcher durch eine einseitige Beitragserhöhung für Kinderlose missbraucht, so der Antrag weiter.

Die Union schlägt ihrerseits vor, Kinderboni für Versicherte mit Kindern einzuführen, statt Kinderlose mit höheren Beiträgen zu belasten. Versicherte, die Kinder unter 18 Jahren erziehen, sollten nach der Vorstellung der Fraktion pro Kind und Monat einen Kinderbonus von 5 Euro bei den Pflegebeiträgen erhalten. Dafür solle für alle Mitglieder der Beitragssatz um 0,1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze ohne Beteiligung des Arbeitgebers angehoben werden.

In einem weiteren Antrag ( 15/3683) fordert die FDP-Fraktion die Einführung eines zusätzlichen Kinderbonus. Demnach sollten Erziehende jährlich 150 Euro pro gesetzlich pflegeversichertes Kind in den drei ersten Lebensjahren des Kindes erhalten. Dieser Kinderbonus solle aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden und zur Vermeidung eines zusätzlichen bürokratischen Aufwandes über die Auszahlung des Kindergeldes erfolgen. Die Bundesregierung solle einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, so die Union in ihrem Antrag weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_209/01
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