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225/2004
Stand: 27.09.2004
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Gültigkeit von Führerscheinen nicht zeitlich befristen

Verkehr, Bau- und Wohnungswesen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll sich in Brüssel dafür einsetzen, dass die bisherige deutsche Regelung, wonach die Gültigkeitsdauer von Pkw- und Motorradführerscheinen zeitlich nicht befristet wird, beibehalten werden kann. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/3716). Auch sollten keine regelmäßig wiederkehrenden ärztlichen Untersuchungen für Führerscheininhaber eingeführt werden. Die Regierung soll sich ferner auf EU-Ebene dafür stark machen, dass Mitgliedstaaten es ablehnen können, einen Führerschein anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, in dem der Inhaber seinen Wohnsitz nicht in diesem Staat hatte.

Wie es zur Begründung heißt, plant die EU-Kommission, Pkw- und Motorradführerscheine künftig nur noch auf zehn Jahre zu beschränken. Dies würde bedeuten, dass allein in Deutschland rund 50 Millionen Führerscheine im Zehnjahresrhythmus erneuert werden müssten, jährlich also etwa fünf Millionen zusätzliche Verwaltungsverfahren anfallen. Der ADAC schätze die jährlichen Mehrkosten auf mindestens 150 Millionen Euro. Die Fraktion befasst sich auch mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach ein Führerschein in einem EU-Staat auch dann anerkannt werden muss, wenn dieser entgegen den Vorschriften des europäischen Führerscheinrechts ausgestellt wurde. Solche Fälle lägen dann vor, wenn ein Führerscheinbewerber seinen Wohnsitz nicht in dem Staat hat, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Dies führe dann zu erheblichen Verkehrssicherheitsrisiken, so die Union, wenn die Fahrerlaubnis in Deutschland oder in einem anderen Staat zuvor etwa wegen Trunkenheit am Steuer entzogen wurde und der ausstellende Staat keine neue Eignungsprüfung, wie sie in Deutschland vorgeschrieben ist, vornimmt. Nach dem Urteil sei es allein Sache des ausstellenden Staates, die Voraussetzungen für die Erteilung des Führerscheins zu prüfen und bei einem "Erschleichen" der Fahrerlaubnis diese wieder zurückzunehmen. Dies habe in letzter Zeit dazu geführt, so die CDU/CSU, dass viele Führerscheinbewerber und Personen, denen er in Deutschland wegen Zweifeln an der Eignung entzogen wurde, sich im Ausland einen neuen Führerschein "besorgen" wollen. Dies geschehe in der Regel durch Angabe eines Scheinwohnsitzes. Dazu würden mittlerweile zahlreiche "Hilfestellungen" im Internet angeboten. Dieser "Führerscheintourismus" gehe zu Lasten der Verkehrssicherheit und schade den Interessen des deutschen Fahrschulgewerbes, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_225/09
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