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227/2004
Stand: 28.09.2004
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FDP: Stabilitätskriterien in das Grundgesetz aufnehmen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion plädiert dafür, die sich aus dem Maastricher Vertrag ergebenden Regelungen zur Defizit- und Schuldenbegrenzung in das Grundgesetz aufzunehmen. In einem Gesetzentwurf ( 15/3721) verlangt sie, dafür einen Artikel 109a "Staatsdefizit, Schuldenstand" zu schaffen. Danach sollen Bund und Länder jeweils auf der Grundlage ihrer Haushaltspläne den für das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Defizit und dem Bruttoinlandsprodukt maßgeblichen Wert von drei Prozent einhalten müssen. Ziel sei es, bis 2010 den Haushalt auszugleichen. Das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt dürfe den Wert von 60 Prozent nicht überschreiten.

Die Liberalen begründen ihr Vorgehen damit, Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Gleichzeitig wäre die Möglichkeit einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gegeben, sodass die jeweilige Gebietskörperschaft bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung mit dem schwerwiegenden Vorwurf des Verfassungsverstosses konfrontiert wäre. Eine verfassungsgesetzliche Verpflichtung sei nötig, so die FDP, weil die vom Grundgesetz garantierte Haushaltsautonomie der Bundesländer tangiert werde. Eine solche Einschränkung der Haushaltsautonomie sei aber zulässig, wenn wichtige Gründe wie die Einhaltung der gesamtstaatlichen Verpflichtung zum Haushaltsausgleich dafür sprechen. Die EU-rechtliche Verpflichtung zum mittelfristigen Haushaltsausgleich gelte für Deutschland als Gesamtstaat, also sowohl für Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und die gesetzlichen Sozialversicherungen ( 15/3721).

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_227/02
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