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228/2004
Stand: 28.09.2004
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Fortbestehen und Leistungsfähigkeit der Häftlingshilfestiftung sichern

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Für eine Erhaltung der Häftlingshilfestiftung und deren ausreichende finanzielle Ausstattung setzt sich die CDU/CSU mit einem Antrag ( 15/3763) ein. Laut Fraktion haben sich betroffene Opfer und Verbände entschieden gegen die Absicht der Bundesregierung gewandt, die Stiftung für politische Häftlinge bis spätestens 2005 abzuwickeln. Dazu wird angeführt, die letzten Haftopfer des SED-Staates hätten erst 1989 die Gefängnisse verlassen und im Übrigen habe der Bundestag die Antragsfrist für neue Anträge von SED-Opfern einvernehmlich bis zum 31. Dezember 2007 verlängert. Schließlich werde selbst von Seiten der Bundesregierung auf die erhebliche Deckungslücke bei der Finanzierung der Stiftung in Höhe von 3,9 Millionen Euro hingewiesen. Nach Auffassung der Union muss die Stiftung für politische Häftlinge bis zur Erledigung ihrer Aufgaben bestehen bleiben und mit den dafür nötigen Finanzmitteln ausgestattet werden. Das dafür erforderliche Volumen sei an anderer Stelle im Einzelplan des Bundesinnenministeriums einzusparen, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_228/03
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