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235/2004
Stand: 30.09.2004
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Einordnung des Sozialhilferechts ins Sozialgesetzbuch unter der Lupe

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (Anhörung)

Berlin: (hib/BES) Vertreter von Krankenkassen, Trägern der Sozialhilfe und Anbieter sozialer Dienste haben am Donnerstagvormittag im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung die geplanten Änderungen im Ende des vergangenen Jahres verabschiedeten Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch mehrheitlich begrüßt. Gleichzeitig wiesen sie bei einer öffentlichen Anhörung auf noch bestehende Schwierigkeiten in der Praxis hin. Grundlage für die Beratung war ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ( 15/3673). Darin heißt es, seit der Verkündung des Gesetzes, mit dem das Sozialhilferecht als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingeordnet wird und das bis auf wenige Ausnahmen zum 1. Januar 2005 in Kraft tritt, habe sich zu zwei Vorschriften Änderungsbedarf ergeben. Zum einem müsse die Verfahrensregelung rückwirkend in Kraft treten, damit die Länder die Regelsätze festsetzen können, zum anderem sollen mögliche Auslegungsprobleme bei der Abrechnung und Feststellung einzelner Leistungen ausgeschlossen werden, indem der Maßstab der Bemessung des Lebensunterhaltes in Einrichtungen klargestellt wird. Für den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßte Herbert Mauel ausdrücklich den vorliegenden Änderungsvorschlag, wonach der Träger der Sozialhilfe die anfallenden Zuzahlungsbeträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Darlehen übernimmt und direkt an die zuständige Krankenkasse auszahlt. Dies sei eine pragmatische Lösung, die den Hilfeempfängern und den Pflegeeinrichtungen zugute komme. Die im Zuge der Gesundheitsreform eingeführten Zuzahlungen stellten insbesondere für die Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen eine besondere Belastung dar und hätten darüber hinaus bei der praktischen Umsetzung zu erheblichen Schwierigkeiten in den Pflegeeinrichtungen geführt. Die bpa setze sich daher weiterhin für eine Befreiung der Heimbewohner von den Zuzahlungen zur GKV ein. Grundsätzliche Zustimmung erntete der Koalitionsentwurf auch bei der Bundesgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS). In einer schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung wies sie jedoch auf noch nicht ausgeräumte Schwierigkeiten bei einer reibungslosen Umsetzung hin. Dies könne nur gewährleistet werden, wenn das Gesetz praxisorientiert ausgestaltet und "soweit wie möglich streitfrei anwendbar ist". Dies sei noch nicht der Fall. Die Spitzenverbände der Krankenkassen zeigten sich erfreut, dass nun die Zuzahlungen auf das gesamte Kalenderjahr verteilt und damit die finanziellen Belastungen für die Betroffenen abgefedert werden könnten. Diese Lösung ist nach Meinung von Friedrich Stodt von der Bundesknappschaft besser als die bisherige gesetzliche Regelung. Es fehlten jedoch noch konkretisierende Verfahrensregelungen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Spitzenverbände. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sieht über den Gesetzentwurf hinaus noch drängenden Änderungsbedarf. Dazu gehöre auch die "dringlich erforderliche Berücksichtigung der prekären Finanzsituation der Kommunen".
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_235/01
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