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238/2004
Stand: 05.10.2004
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Hindernisse für Abschiebungen von Personen beseitigen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll die Hindernisse für das Abschieben von Personen beseitigen, heißt es in einem Antrag der CDU/CSU ( 15/3804). Ende 2003 hätten in Deutschland 453.000 ausreisepflichtige Personen gelebt, von denen nur 227.000 aus verschiedenen "rechtlichen oder tatsächlichen Gründen" geduldet worden seien. Trotz deutlich zurückgehender Asylbewerberzahlen reduziere sich die Zahl ausreisepflichtiger Ausländer aber nicht. Die Rückführung werde vor allem dadurch erschwert, dass die Betreffenden in aller Regel keine oder falsche Angaben über ihre Identitäten machten und Pässe oder andere Ausweispapiere vernichteten, um über ihre Staatsangehörigkeit zu hinwegzutäuschen, Reisewege zu verschleiern und um ihre Rückkehr in den Herkunftsstaat zu erschweren oder zu verhindern. Angesichts dieser Entwicklung müsse es das Ziel der politischen Verantwortlichen in Bund und Ländern sein, für eine konsequente und zügige Rückführung abgelehnter Asylbewerber und illegaler in Deutschland lebender Personen zu sorgen.

Ein konsequenteres Vorgehen gegen ausreisepflichtige Ausländer, die "ihre Lage in vorwerfbarer Weise selbst verschuldet" haben, sei auch gerechtfertigt, weil durch das Zuwanderungsgesetz die Aufenthaltssituation für geduldete Ausländer verbessert wurde, denen in ihrer Heimat Menschenrechtsverletzungen drohen. Nun soll die Regierung durch eindringliche diplomatische Konsultationen mit den Herkunftsländern der Betroffenen dafür sorgen, sich an der Beseitigung von Rückführungsproblemen zu beteiligen und ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zu entsprechen. Das gelte für die schnellere Ausstellung von Pässen oder Passersatzpapieren und für eine bessere Kooperation diplomatischer Vertretungen mit den Vollzugsbehörden des Bundes und den Ausländerbehörden der Länder. Zu überprüfen sei dabei die Kooperation mit Staaten, die sich verweigerten, wenn es darum gehe, die Problemen mit der Rückführung ihrer Staatsangehörigen auszuräumen. Dagegen sei die Zusammenarbeit mit Staaten zu stärken, die bereit seien, auch Staatsangehörige aus benachbarten Staaten aufzunehmen und auf ihrem Hoheitsgebiet zu versorgen.

Auf europäischer Ebene soll die Bundesregierung vielfältige Initiativen für eine beschleunigte Rückführung von Staatsangehörigen ergreifen, so die Union. Sie fordert, dass Asylfolgeanträge von Familienmitgliedern künftig kein abschiebendes Hindernis mehr sein sollten, wenn sie zu einem Zeitpunkt gestellt wurden, zu dem die Ausreiseverpflichtung bereits bestand. Außerdem sollten Abschiebungen in Zukunft nicht mehr angekündigt werden, wenn der Aufenthalt der ausreisepflichtigen Personen länger als ein Jahr geduldet worden sei. Auch habe der ausreisepflichtige Ausländer Kürzungen der staatlichen Sozialleistungen hinzunehmen, wenn er sich weigere, an seiner Rückführung mitzuwirken. In besonders schweren Fällen seien dabei strafrechtliche Konsequenzen vorzusehen. Um das Mitwirken bei der Beschaffung von Pässen und Passersatzpapieren durchzusetzen, sei auch zu Zwangsmitteln wie etwa der Beugehaft zu greifen. Schließlich sollen Ausländer, die ihre Rückführung durch Täuschung, Störungen oder Widerstand verhindert oder erschwert haben, ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erhalten. Ausnahmen seien nur zulässig, wenn ein Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung bestehe und sämtliche im Zusammenhang mit der Abschiebung entstandenen Kosten erstattet worden seien, erklärt die Union.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_238/01
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