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239/2004
Stand: 06.10.2004
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FDP nimmt Tabaksteueraufkommen unter die Lupe

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch das Aufkommen aus der Tabaksteuer hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 15/3862) gemacht. Die Steuererhöhung zum 1. März dieses Jahres werde voraussichtlich nicht zu den erwarteten Einnahmen von 1,045 Milliarden Euro führen, heißt es darin. Die Abgeordneten wollen wissen, welche versicherungsfremden Leistungen im Einzelnen durch die pauschale Abgeltungszahlung des Bundes an die Krankenkassen abgedeckt werden. Gefragt wird auch, wie hoch die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Mutterschafts- und Entbindungsgeld, für medizinische Leistungen bei Schwanger- und Mutterschaft, für Empfängnisverhütung, für Schwangerschaftsabbruch, für Haushaltshilfen, für Krankengeld bei der Betreuung eines Kindes sowie für die Aufhebung der Beitragsfreiheit für Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld und Elternzeit 2003 und im ersten Halbjahr 2004 waren. Die Fraktion will wissen, ob die Mehreinnahmen aus den Tabaksteuererhöhungen die genannten Ausgaben decken. Gefragt wird, ob die zum 1. Dezember 2004 und zum 1. September 2005 geplanten weiteren Erhöhungen der Tabaksteuer unverändert in Kraft treten, ob der Umfang der versicherungsfremden Leistungen an das Tabaksteueraufkommen angepasst werden soll und welche gesundheitspolitischen und fiskalischen Erwartungen die Regierung an die weiteren Tabaksteuererhöhungen knüpft.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_239/06
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