Auswirkungen des Prostituiertengesetzes noch nicht zu bewerten
Berlin: (hib/SAS) Eine umfassende Bewertung der Auswirkungen des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten hält die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für noch zu früh. Wie es in ihrer Antwort ( 15/3904) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3775) weiter heißt, plant sie für die zweite Jahreshälfte 2005, dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Lage von Prostituierten vorzulegen. Der Bericht solle auf einer vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Untersuchung zu den Auswirkungen des Prostituiertengesetzes beruhen. Dessen Ziel sei es, ungerechtfertigte rechtliche und soziale Benachteiligungen von Prostituierten abzubauen. Mit Ergebnissen der Untersuchung rechnet die Regierung nicht vor Mai 2005.