Im Bundestag notiert
Berlin: (hib/THB) Die Bundesregierung sieht das Wahlgeheimnis durch die Datenerhebung der repräsentativen Wahlstatistik nicht gefährdet, wie sie in einer Unterrichtung ( 15/3872) mitteilt. Nach eigenen Angaben berücksichtigt diese Einschätzung das Urteil des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Die Regierung tritt Bedenken entgegen, die der Wahlprüfungsausschuss nach Einsprüchen gegen die Bundestagswahl 2002 geäußert hatte ( 15/1150, 15/1850). Der Ausschuss hatte eine Prüfung angemahnt, ob ein für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählter Wahlbezirk aus datenschutzrechtlichen Gründen mehr als 400 Wahlberechtigte umfassen müsse.