Im Bundestag notiert: Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht zur Änderung weiterer Vorschriften
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung stimmt Änderungsvorschlägen des Bundesrates ( 15/3789) zu ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht zur Änderung weiterer Vorschriften ( 15/3677) nur teilweise zu. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 15/3922) hervor. Unter anderem hält die Bundesregierung daran fest, den geprüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten künftig die Befugnis zum Anfertigen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu erteilen. Die Regierung verteidigt im Übrigen auch ihren Plan, die vor Jahresfrist erst abgeschaffte Zwischengewinnbesteuerung zum 1. Januar 2005 wieder einzuführen.