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248/2004
Stand: 20.10.2004
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Behörde soll den Strom- und Gasmarkt regulieren

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die bisherige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post soll künftig auch den Strom- und Gasmarkt regulieren. Dazu soll sie in "Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post" umbenannt werden, wie aus dem Entwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ( 15/3917) hervorgeht. Bei der Behörde sollen zunächst 60 Planstellen zusätzlich eingerichtet werden. Organisatorisch soll es eine neue Abteilung Energie und zwei Beschlusskammern für Strom und Gas geben. Die Personal- und Sachkosten beziffert die Regierung für das nächste Jahr auf etwa 7,2 Millionen Euro. Sie sollen einerseits durch Gebühren und andererseits durch Beiträge gedeckt werden, heißt es weiter.

Ziel des Gesetzes ist es nach Angaben der Regierung, durch Entflechtung und Regulierung des Strom- und Gasnetzes die Voraussetzungen für funktionierenden Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten Märkten zu schaffen. Direkte Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau werden dabei nicht erwartet. Allerdings werde die Entflechtung des Netzbetriebs bei den betroffenen Energieversorgungsunternehmen zu Mehraufwand führen. Andererseits hätten die Unternehmen die Chance, ihre Kosten durch Gestaltungen im Netzbereich zu senken. Kleinere Versorgungsunternehmen will die Regierung teilweise von den Entflechtungsbestimmungen ausnehmen, weil sie dadurch unverhältnismäßig belastet würden.

Die Änderungen gehen den Angaben zufolge auf Richtlinien der Europäischen Kommission zurück. Im Einzelnen sollen Vorgaben zur Unternehmens- und Geschäftsorganisation von Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen dafür sorgen, dass die Netzbetriebsführung von den Interessen des Energieversorgungsunternehmens auf den vor- und nachgelagerten Märkten unabhängig ist und die Netznutzer nicht diskriminiert werden. Der Aufsicht im Bereich der Energieversorgungsnetze unterliegen mehr als 1.700 privatwirtschaftlich organisierte Netzbetreiber, so die Regierung. Bislang sei die Aufsicht vom Bundeskartellamt ausgeübt worden. Vorgesehen ist, dass die Bundesregierung bis zum Juli 2007 über die Erfahrungen mit dem neuen Regulierungssystem berichtet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_248/03
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