Dienstrechtliche Kompetenz für Hochschulpersonal auf Länder übertragen
Berlin: (hib/BES) Der Bundesrat will die dienstrechtlichen Regelungen des Hochschulrahmengesetzes ändern und sie der Verantwortung der Länder überlassen. Hierzu hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf ( 15/3924) vorgelegt. Dabei beruft sich der Bundesrat auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004, das "deutliche Grenzen" der Gesetzbebungskompetenz des Bundes gezogen habe. Die Neuregelung der Personalstruktur an Hochschulen in Eigenregie der Länder würde die Bundesstaatlichkeit stärken. Sie erhielten damit den notwendigen Spielraum, im "Wettbewerb um die besten Köpfe" ihre jeweiligen Rahmenbedingungen für das Hochschulpersonal eigenverantwortlich zu gestalten. Dies liege im Interesse aller Länder und damit letztlich auch im Interesse des Gesamtstaates, heißt es in der Begründung. Ein wohlverstandener Wettbewerb aller Länder werde diese motivieren, ihre Hochschulsysteme zu modernisieren und auch international attraktiv zu machen.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf des Bundesrates ab. Sie betrachte das Vorhaben als ein Versuch, die offene Frage der Kompetenzzuweisung für das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Hochschulen einseitig im Interesse der Länder zu präjudizieren. Mit der Übertragung der dienstrechtlichen Kompetenzen auf die Länder wäre auch der vom Bundesverfassungsgericht geforderten raschen Herstellung von Rechtssicherheit für Juniorprofessuren und befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter nicht gedient, schreibt die Bundesregierung in der Begründung weiter.