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258/2004
Stand: 27.10.2004
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Alle Fraktionen wollen besseren Unfallschutz für Ehrenamtliche

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

Berlin: (hib/BES) Die Frage der Verbesserung des Unfallschutzes für ehrenamtlich Tätige ist am Mittwochvormittag in die letzte Beratungsrunde im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung gegangen: Bei Enthaltung der FDP-Fraktion nahm das Gremium den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 15/3439) in geänderter Fassung an. Die Vorlage sieht die Einführung des Unfallversicherungsschutzes für Personen vor, die in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung von öffentlich-rechtlichen Institutionen arbeiten. Gleichzeitig sollen laut Gesetzentwurf die grundsätzliche Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften abgeschafft und eine generelle Zuständigkeit der öffentlichen Unfallkassen für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung oder ausschlaggebendem öffentlichen Einfluss festgelegt werden. Dies solle auch dann gelten, wenn nur eine mittelbare öffentliche Beteiligung an dem Unternehmen besteht und wenn das Unternehmen erwerbswirtschaftlich betrieben wird. Auch wenn sich alle Fraktionen in der Zielsetzung einig waren, den Unfallversicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte zu verbessern, lösten die im Kompromiss mit den Ländern ausgehandelten Änderungen bei Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen öffentlichen Unfallkassen und gewerblichen Berufsgenossenschaften den Widerspruch der Oppositionsfraktionen aus, die in getrennten Entschließungsanträgen ihre Positionen dargelegten. Die generelle Übernahme von privatrechtlich organisierten Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung in die öffentlichen Unfallkassen führe zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Unternehmen bis hin zur Existenzbedrohung, so die Argumente der Union und der Liberalen. Negative Konsequenzen befürchteten die Fraktionen beim Lastenausgleichsverfahren der Berufsgenossenschaften. Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung würden sich infolge der Novelle nicht am Lastenausgleich beteiligen, wenn die öffentlichen Unfallkassen für sie zuständig seien. Es sei ein Fehler, das Gesetz mit sach- und fachfremder Materie zu überfrachten. Stattdessen sollte man sich auf die eigentliche Sachfrage konzentrieren, in der Einigkeit bestehe. Konkret forderte die Union in ihrem Entschließungsantrag die Regierung auf, zusammen mit den Ländern ein Konzept für eine umfassende und nachhaltige Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vorzulegen und dabei insbesondere die Frage der Zuständigkeiten zwischen öffentlichen Unfallkassen und gewerblichen Berufsgenossenschaften hinsichtlich der Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung zu klären. Hierzu sei eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Die FDP forderte einen Gesetzentwurf der Regierung mit einer klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten. Ein Regierungsvertreter wies in diesem Zusammenhang auf Verhandlungen mit den Ländern hin. Das Gesetz sei zustimmungspflichtig im Bundesrat, und in den Ländern herrsche eine andere Interessenslage. Die Regierungsfraktionen sahen hingegen keinen akuten Handlungsbedarf bei dem vorliegenden Gesetzentwurf und lehnten die Anträge der Opposition ab. Diese lehnte ihrerseits einen Entschließungsantrag der Koalition ab, in dem die Regierungsfraktionen die Einsetzung einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Konzeptes für eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung fordern.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_258/03
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