hib-Meldung
259/2004
Stand: 27.10.2004
Fraktionen einig: Bund soll Trägerschaft für Akademie der Künste übernehmen
15/3350) zugestimmt, wonach die Berliner
Akademie der Künste in die Trägerschaft des Bundes
übergehen soll. Die Bundesregierung will zu diesem Zweck eine
rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts
errichten, die an die Stelle der gleichnamigen Körperschaft in
der Trägerschaft der Länder Berlin und Brandenburg treten
soll. Damit soll der Berliner Kulturhaushalt entlastet und
gleichzeitig die Berliner Opernreform gesichert werden, schreibt
die Bundesregierung in ihrem Entwurf. 16 Millionen Euro von dem
erwarteten Entlastungsvolumen von insgesamt 22 Millionen Euro solle
die Akademie der Künste erhalten. Über die geplante
Umwandlung bestehe zwischen der Bundesregierung und dem Senat von
Berlin sowie der Regierung des Landes Brandenburg Einvernehmen,
heißt es. Die beschlossenen Änderungen an der Vorlage
wurden nach Einwänden des Bundesrates notwendig. Die
Länderkammer begrüßte zwar in ihrer Stellungnahme
"grundsätzlich" die Absicht der Regierung, im Rahmen des
Hauptstadtkulturvertrages die weitere finanzielle Grundlage der
Akademie der Künste zu sichern, bestritt aber gleichzeitig die
Gesetzgebungskompetenz des Bundes in dieser Frage. Die
Bundesregierung wies die Einwände zurück. Mit den
Neuformulierungen in den Änderungsanträgen der
Regierungsfraktionen sollen nun die Bedenken der Länderkammer
zerstreut werden, heißt es. Die Änderungen
unterstreichen - so die Antragsteller weiter - den Charakter der
Akademie der Künste als einer kulturellen Einrichtung, die der
Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt dient und
deren kulturelle Strahlkraft weit über Berlin hinausreicht.
Damit sei die Förderung der Akademie durch den Bund eindeutig
verfassungskonform.
Berlin: (hib/BES) Einstimmig hat der Kulturausschuss am
Mittwochnachmittag einem Gesetzentwurf der Bundesregierung in
geänderter Fassung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_259/03