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259/2004
Stand: 27.10.2004
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Zur Auslandsverschuldung Argentiniens Stellung nehmen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll die finanzielle Entwicklung Argentiniens einschätzen. Dies verlangt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/3993). Zur Begründung heißt es, die argentinische Staatsverschuldung habe Ende 2003 nach offiziellen Angaben rund 185 Milliarden US-Dollar betragen. Das Land habe den Schuldendienst auf gut die Hälfte der Verschuldung reduziert. Den weitaus größten Betrag machten die Staatsanleihen aus, die sich einschließlich inzwischen aufgelaufener Zinsrückstände auf etwa 105 Milliarden US-Dollar summiert hätten. Die Hälfte der umzuschuldenden Staatsanleihen befinde sich im Auslandsbesitz und ebenfalls knapp die Hälfte der Anleiheverschuldung bestehe gegenüber zahlreichen Privatanlegern. Auf deutsche Gläubiger entfalle dabei ein Betrag, den Fachleute auf 7 bis 8 Milliarden US-Dollar schätzten. Die Papiere würden in Deutschland von etwa 40.00 bis 70.000 Privatanlegern gehalten. Nach den jüngsten argentinischen Leitlinien zur Restrukturierung der Staatsverschuldung solle ein nominaler Abschlag auf die Anleiheverschuldung in Höhe von 75 Prozent vorgenommen werden ("Dubai-Vorschlag"). Die Auszahlung solle je nach Anleiheform in durchschnittlichen Laufzeiten zwischen 8 und 32 oder 20 und 42 Jahre dauern. Die Abgeordneten wollen die Auffassung der Regierung zum Dubai-Vorschlag erfahren und wissen, wie hoch die Regierung den Ausfall an Kapitalertragsteuer für die nächsten Jahre angesichts des vorgeschlagenen 75-prozentigen Abschlags und der langen Laufzeiten der Rückzahlung einschätzt. Gefragt wird, ob die Regierung auf den Internationalen Währungsfonds (IWF) einwirken wird, keine weiteren Zahlungen an Argentinien zu leisten, solange das Land die Auflagen des IWF nicht erfüllt. Die Regierung soll überdies sagen, ob es Gespräche zwischen ihr und verschiedenen Gläubiger-Interessenvertretungen über deren Befürchtungen gibt und wie hoch derzeit die deutschen Investitionen, sowohl von staatlicher als auch von privater Seite, in Argentinien sind.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_259/07
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