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264/2004
Stand: 01.11.2004
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Neuordnung des Staatshaftungsrechts "derzeit nicht vordringlich"

Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung sieht eine Neuordnung des Staatshaftungsrechts "derzeit nicht als vordringlich an" und hat dieses Vorhaben daher zurückgestellt. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 15/3952) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/3859) mit. Sie werde in der laufenden Legislaturperiode daher keinen Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung einbringen und "zu gegebener Zeit" darüber entscheiden, ob eine entsprechende Gesetzesinitiative in der nächsten Wahlperiode angezeigt erscheint. Sie teile im Übrigen die Auffassung der Liberalen nicht, zur Wiederherstellung von Rechtsklarheit und -sicherheit sei eine Neuordnung des Staatshaftungsrechts dringend geboten. Die Anspruchsgrundlagen des geltenden Rechts ermöglichten angemessene Lösungen. Mit Blick auf die Zurückstellung dieses Gesetzgebungsvorhabens könne sich die Regierung gegenwärtig zu Einzelheiten der inhaltlichen Ausgestaltung einer möglichen künftigen Reform des Staatshaftungsrechts nicht äußern. Sie sei weiterhin der Auffassung, dass das Vertrauen der Bürger in die grundsätzliche Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns so gefestigt sei, dass es einer "Reform des Staatshaftungsrechts als Bekenntnis des Staates zur Verantwortung", wie es die FDP formuliert, nicht bedarf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_264/05
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