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274/2004
Stand: 11.11.2004
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Bundesrat will Werbungsmöglichkeiten für rezeptfreie Medikamente ausweiten

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Nicht verschreibungspflichtige Arzneien sollen leichter beworben werden. Das gestiegene Bedürfnis der Patienten nach Informationen über Medikamente, die ohne "Tätigwerden des Arztes oder Tierarztes für die Diagnose, Verschreibung oder Überwachung der Behandlung" verwendet werden können, solle dadurch befriedigt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/4117). Damit solle auch berücksichtigt werden, dass infolge der Gesundheitsreform die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel nicht mehr übernehmen und von den Patienten zunehmend mehr Eigenverantwortung verlangt wird. Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, Packungsbeilagen und Fachinformationen für rezeptfreie Medikamente künftig von den Auflagen des Heilmittelwerbegesetzes auszunehmen. Gleichzeitig müsse der gesundheitliche Verbraucherschutz weiterhin gewährleistet sein. Arzneimittelwerbung dürfe nicht dazu führen, dass Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen eine mangelnde oder falsche Therapie erhielten, heißt es in der Begründung. Ein Pflichtnachweis, dass bei unklarer Ursache oder länger anhaltenden Beschwerden ein Arzt oder Tierarzt zu konsultieren ist, soll aus der Sicht des Bundesrates eine falsche oder unzureichende Therapie verhindern.

Auch die Bundesregierung sieht grundsätzlich Handlungsbedarf bei der Heilmittelwerbung. Dies ergebe sich insbesondere aus der Novellierung des europäischen Rechts, das bis Ende Oktober 2005 in nationales Recht umgesetzt werden soll, so die Stellungnahme der Regierung. Die Exekutive beabsichtigt daher eine umfassende Gesetzesänderung in diesem Bereich, die über die Vorschläge des Bundesrates hinausgeht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_274/05
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