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281/2004
Stand: 17.11.2004
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Bund will Ausfuhr-Pauschalgewährleistungen übernehmen

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung beabsichtigt, Exportabsicherungen unter der Sammeldeckung "Ausfuhr-Pauschalgewährleistung (APG) light" bis auf Weiteres im bisherigen Umfang zu übernehmen. Darauf verweist sie in ihrer Antwort ( 15/4021) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/3992) zur Zukunft des Hermes-Förderinstrumentariums. APG-light sei besonders auf die Bedürfnisse kleinerer und mittlerer Unternehmen mit bis zu einer Million Euro Exportumsatz ausgerichtet, für die es keine realistische private Alternative gebe. Geplant sei ferner, ab 2005 keine neuen kurzfristigen Deckungen für Exporte in die EU-Beitrittsstaaten mehr zu übernehmen. Bestehende Verträge sollen aber bis zu ihrem Auslaufen erfüllt werden. Die Regierung erinnert daran, dass die EU-Kommission die zehn bis zum 1. Mai beigetretenen neuen EU-Staaten als "marktfähig" betrachtet. Dies bedeute, dass staatliche Exportkreditversicherer wie die Hermes-Versicherung keine kurzfristigen Deckungen mit Laufzeiten bis zu zwei Jahren mehr auf diese Länder übernehmen dürften. Deutschland sei von einem Verbot kurzfristiger staatlicher Exportkreditdeckungen auf die Beitrittsländer von allen EU-Staaten am stärksten betroffen. Daher nimmt die Regierung nach eigenen Angaben die Frage, inwieweit Risiken im Zusammenhang mit dem Export in die Beitrittsländer als marktfähig einzustufen sind und damit am privaten Versicherungsmarkt abgedeckt werden können, sehr ernst. Sie werde in enger Abstimmung mit der deutschen Wirtschaft, anderen EU-Staaten und der EU-Kommission geprüft. Alle anderen staatlichen europäischen Exportkreditversicherungen betrachteten die Beitrittsländer als weitgehend marktfähig und stellten ihre kurzfristigen Deckungen auf diese Länder spätestens Ende dieses Jahres ein, zum Teil würden die Deckungen direkt auf private Anbieter übertragen. Auch für Deutschland ergibt sich der Antwort zufolge eine weitgehende Marktfähigkeit des kurzfristigen staatlichen Versicherungsangebots für die Beitrittsländer. Das private Angebot sei allerdings nicht deckungsgleich mit dem des Bundes. Auch gebe es für kleinere Unternehmen sowie Branchen wie die Bau- und Landwirtschaft, für Investitionsgüter und öffentliche Unternehmen Lücken im Angebot. Die Regierung erwartet, dass die EU-Kommission auch 2005 die weitgehende Marktfähigkeit der Beitrittsländer feststellt. Die privaten deutschen Exportkreditversicherer hätten zugesagt, heißt es weiter, sich um sachgerechte Lösungen für die Absicherungsbedürfnisse der deutschen Exporteure zu bemühen. Bei Schwierigkeiten, ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten, sei ein "Clearing"-Mechanismus zwischen Bundeswirtschaftsministerium und den privaten Exportkreditversicherern vereinbart worden. Die deutschen Exporteure seien besorgt, dass der Kreis der als marktfähig eingestuften Länder über die Beitrittsländer hinaus erweitert werden könnte. Die privaten Versicherer hätten sich auf die zehn Beitrittsländer konzentriert, seien aber nicht vergleichbar auf die Übernahme von Deckungen über den EU-Rahmen hinaus vorbereitet. Daher gebe es von ihrer Seite kein Interesse an einem Rückzug des Bundes aus weiteren Ländern zum jetzigen Zeitpunkt. Der Bund habe die Exporteure aufgefordert, sich um private Alternativen für Deckungen auf die Beitrittsländer zu bemühen. Die Regierung werde sich in Abstimmung mit der Wirtschaft und anderen EU-Staaten gegenüber der Brüsseler Kommission dafür einsetzen, dass diese Beschränkungen auf den EU-Binnenmarkt begrenzt bleiben.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_281/02
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