Im Bundestag notiert: Aufgabenkonzentration des Bundes
Berlin: (hib/SAS) Der Bundesrat befürchtet eine Aufgabenkonzentration des Bundes bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Aufsicht und Genehmigung von Strecken des transeuropäischen Eisenbahnnetzes und für Fahrzeuge, die auf diesem Netz verkehren. Nach seinen Worten beabsichtigt der Bund, künftig ausschließlich zuständig zu sein für Eisenbahnaufsicht und die Genehmigung von Eisenbahninfrastrukturen und Fahrzeugen, die auf dieser Eisenbahninfrastruktur verkehren. Nach Meinung der Länderkammer handelt es sich hierbei aber um eine Aufgabenzuweisung, die von den Eisenbahnaufsichtsbehörden von Bund und Ländern gemeinsam abzudecken ist. Sie fordert deshalb die Streichung einer entsprechenden Regelung. Dem stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ( 15/4235) zu. Auch sagt sie die Prüfung eines weiteren Anliegens des Bundesrates zu.