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287/2004
Stand: 23.11.2004
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Fraktionen für mehr Praxisorientierung und Transparenz bei Parteienfinanzen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes vorgelegt ( 15/4246). Dem Entwurf zufolge geht es dabei nicht um Eingriffe in die Substanz der Erneuerungen des Achten Änderungsgesetzes, sondern im Wesentlichen um Detailkorrekturen. Diese sollen sicherstellen, dass die Neuregelungen entsprechend der Absicht des Gesetzgebers aus dem Jahr 2002 "in der Praxis umsetzbar sind und die notwendige Transparenz der Parteienfinanzen gewährleisten". So sollen die Bestimmungen über die Rechnungslegung der Parteien präzisiert und ergänzt werden. Erstmals soll, so die Fraktionen, auch im Gesetzestext klar zum Ausdruck gebracht werden, dass die Rechnungslegung nicht kameralistischem Vorbild folgt, sondern dass es sich um eine den Möglichkeiten politischer Parteien angepasste kaufmännische Bilanz handelt. Damit werde der von der Parteienfinanzierungskommission in ihrem Abschlussbericht erhobenen Forderung nach Einführung des Rechnungsstils einer doppelten Buchführung Rechnung getragen. Ebenfalls dem Vorschlag der Parteienfinanzierungskommission folgend, soll der bisherige parteienspezifische Warenkorb zur Anpassung der absoluten Obergrenze staatlicher Finanzierung der Parteien durch eine Kombination vorhandener Indizes ersetzt werden. Damit entfällt nach Ansicht der Fraktionen die Notwendigkeit zur regelmäßigen Berufung einer Parteienfinanzierungskommission. Die Neuregelungen, die die Rechnungslegung betreffen, sollen laut Entwurf rückwirkend bereits für das Rechnungsjahr 2004 angewendet werden. Zugleich werde den Parteien mit einer Übergangsregelung die Möglichkeit gegeben, die neuen Bestimmungen bereits den Rechenschaftsberichten für das Jahr 2003 zugrunde zu legen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_287/01
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