hib-Meldung
287/2004
Stand: 23.11.2004
Präventive Telefon- und Postüberwachung strittig
15/3931) in zwei Fällen nicht zu. Dies
geht aus einer Unterrichtung durch die Regierung (
15/4237) hervor. Der Gesetzentwurf zielt darauf
ab, die Telefon- und Postüberwachung zur Verhütung von
Straftaten auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen. So soll die
Pflicht, die Betroffenen über eine Überwachung zu
benachrichtigen, auf alle Personen und Personenvereinigungen
ausgedehnt werden. Auf eine Benachrichtigung soll nur verzichtet
werden können, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder die
Abwägung der Interessen verschiedener Betroffener dies
gebietet. Die Einwände des Bundesrates zielen im Wesentlichen
darauf ab, dass bestimmte Regelungen nicht durch die
Gesetzgebungskompetenz des Bundes gedeckt seien und "in
unzulässiger Weise" in die Organisationshoheit der Länder
eingriffen. Die Bundesregierung sieht in ihrer
Gegenäußerung Widersprüche in der Argumentation des
Bundesrates und verweist auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes
aus Artikel 73 des Grundgesetzes.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung stimmt den vier
Einwänden des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf zur
Neuregelung der präventiven Telekommunikation- und
Postüberwachung durch das Zollkriminalamt (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_287/04