Regierung will Bürokratie abbauen und Wohngeldgesetz ändern
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will, dass ein Wohngeld-Bewilligungsbescheid künftig unwirksam wird, wenn ein bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigtes Familienmitglied als Empfänger einer Transferleistung, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, vom Wohngeld ausgeschlossen ist. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen und zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften ( 15/4231) vorgelegt. Wie die Regierung schreibt, soll das Wohngeld von den Transferleistungssystemen "randscharf" abgegrenzt werden. Derzeit sei im Wohngeldgesetz geregelt, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld kein Wohngeld erhalten können. Es könne aber vorkommen, dass ein oder mehrere Mitglieder eines Empfänger-Haushalts diese Transferleistungen nicht erhalten. Da auch ihr Anteil an der Miete und gegebenenfalls ihre Einnahmen in die Berechnung der Zahlungen an die übrigen Haushaltsmitglieder eingehen, hält die Regierung es für sachgerecht, diese Nichtempfänger von Transferleistungen vom Wohngeld auszuschließen. Wenn etwa der Ehemann einen Antrag auf Leistung von Grundsicherung stelle und auch leistungsberechtigt sei, die Ehefrau aber wegen eigener hoher Einkünfte einen solchen Antrag nicht stelle und auch nicht anspruchsberechtigt sei, so würde bei der separaten Bedarfsberechnung der Überschuss beim Einkommen der Ehefrau auf den Bedarf des bedürftigen Ehegatten angerechnet und dessen Grundsicherungsleistung verringern. Da in diesen Fällen die Unterkunftskosten in der Bedarfsberechnung des Bedürftigen komplett berücksichtigt seien, müsse die Ehefrau vom Wohngeld ausgeschlossen werden, so die Regierung. Wer eine Sozialleistung begehrt, heißt es in dem Entwurf weiter, solle selbst entscheiden können, ob er Wohngeld oder eine Transferleistung beanspruchen will. Auf die Transferleistung verzichten müsse demnach, wer Wohngeld erhalten will.
Geregelt werden sollen die Verhältnisse in Mischhaushalten, die aus Empfängern und Nichtempfängern von Wohngeld bestehen. Bei der Berechnung des Wohngelds soll es künftig nur noch um den Anteil des Empfangsberechtigten am Gesamthaushalt gehen. Wenn etwa nur der volljährige Sohn in einem Drei-Personen-Mischhaushalt wohngeldberechtigt ist, soll künftig der Betrag für den Gesamthaushalt errechnet werden und dem Sohn dann lediglich ein Drittel dieses fiktiven Gesamtbetrags zustehen. Bislang sei es auch möglich gewesen, den Sohn wie einen Ein-Personen-Haushalt zu betrachten, was zu einer höheren Wohngeldzahlung geführt hätte.
Mit dem Gesetz sollen darüber hinaus Vorschläge zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung in Recht gegossen werden. So sind Änderungen mehrerer Gesetze und Verordnungen geplant. Der Bundesrat sieht den Entwurf in seiner Stellungnahme nur als ersten Schritt an. Er kündigt ein eigenes Paket mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau beim Bund an, unterstützt im Übrigen die Initiative der Regierung, erwartet aber auch, dass der Bund die Initiativen der Länder unterstützt. Im Einzelnen legt die Länderkammer 23 Änderungsvorschläge vor. Die Regierung sieht sich in ihrer Gegenäußerung dazu grundsätzlich im Einklang mit dem Bundesrat, weist aber darauf hin, dass Deregulierung nicht mit dem Abbau von Umweltstandards verwechselt werden dürfe. Die Kompetenzsituation des Grundgesetzes mache unkomplizierte Lösungen wie die Schaffung eines einheitlichen Anlagenzulassungsrechts unmöglich. Eine Verfassungsänderung würde helfen, das Umweltrecht zu vereinfachen, heißt es. Die Änderungswünsche der Länder lehnt die Regierung überwiegend ab. Entschieden äußert sie sich etwa gegen den Vorschlag, die gaststättenrechtliche Erlaubnispflicht für Beherbungsbetriebe gänzlich aufzuheben.