hib-Meldung
295/2004
Stand: 01.12.2004
Bundesregierung will Gentest-Gesetz im kommenden Jahr einbringen
15/4221) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4012). Die geplante Regelung habe das Ziel,
die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen,
sie vor genetischer Diskriminierung zu bewahren, das Recht auf
Nichtwissen zu gewährleisten, klare Grenzen für die
Weitergabe genetischer Daten an Dritte zu ziehen, eine umfassende
Aufklärung und genetische Beratung sowie einen strikten
Arztvorbehalt zu sichern.
Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung plant eine umfassende
gesetzliche Regelung über genetische Untersuchungen bei
Menschen. Ein Gesetzentwurf hierzu soll 2005 "so rechtzeitig" in
den Bundestag eingebracht werden, dass das betreffende Gesetz noch
in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann, schreibt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_295/03