Abgeordnete fordern mehr Klarheit in der deutschen Rechtschreibung
Berlin: (hib/BES) Mangelnde Klarheit der neuen Schreibregeln und gestiegene Fehlerhäufigkeit als Folge der Rechtschreibreform beklagen die Union und einzelne Abgeordnete der Oppositionsfraktionen in getrennten Anträgen ( 15/4261, 15/4249). Während die CDU/CSU in ihrer Initiative von den Kultusministern der Länder und von der Bundesregierung entsprechende Schritte zur Beseitigung der zunehmenden Unsicherheit bei der Bevölkerung erwartet, fordert der Gruppenantrag die Rücknahme der Reform und die Rückkehr zur alten Rechtschreibung. In beiden Anträgen wird Kritik am aktuellen Zustand der Rechtschreibung laut. Die Abgeordneten beklagen, dass sich seit der Einführung des neuen Regelwerkes zunehmend eine Unverbindlichkeit der Sprache beobachten lasse. Zahlreiche Auslegungsdifferenzen in Wörterbüchern und eine "unübersehbare" Zahl von Fehlern in Zeitungen, Lehrwerken und Kinderbüchern seien an der Tagesordnung, so die Union. Es werde in Deutschland eine Rechtschreibung unterrichtet, die außerhalb der Schule kaum jemand vollständig anwendet oder anzuwenden in der Lage ist. Diese Diskrepanz sei nach der Rückkehr mehrerer deutscher Pressehäuser und Buchverlage zur alten Schreibweise noch erheblich größer geworden, kritisieren die Abgeordneten. Dies beschädige das Bild der deutschen Sprache und erschwere das Erlernen von Deutsch im In- und Ausland. Für zahlreiche Parlamentarier, die sich in dem Gruppenantrag äußern, hat die Reform ihr Ziel verfehlt: Die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum und mehr Klarheit bei den Regeln seien in das Gegenteil verkehrt. Die Bevölkerung lehne in ihrer Mehrheit die Reform ab. Die Sprache stelle aber als Grundelement nationaler Identität einen Grundtatbestand von gesamtstaatlicher Bedeutung dar. Daher dürfe die Bundesregierung die Entscheidung über die Reform der deutschen Rechtschreibung nicht allein den Ländern überlassen.
Aus der Sicht der Union dagegen sind die Kultusminister der Länder nun am Zug: Sie sollen "schnellstmöglich" eine klare Entscheidung über eine verbindliche Rechtschreibung treffen, damit "der unbefriedigende und verunsichernde Zustand" beendet wird. Dabei müsse - so die Fraktion weiter - die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998 beachtet werden, wonach eine rechtliche Verbindlichkeit der neuen Rechtschreibung auf gesellschaftliche Akzeptanz gegründet sein muss. Schließlich sollen die Kultusminister bis Ende 2004 einen Bericht vorlegen, welche Schritte zur Erreichung einer einheitlichen Rechtschreibung unternommen werden.
Der in seinen Forderungen weiter gehende Gruppenantrag fordert die Bundesregierung auf, sich bei den Ministerpräsidenten und Kultusministern der Länder für die Rücknahme der Reform einzusetzen. Die alte Rechtschreibung soll demnach ab dem 1. August 2005 wieder eingeführt werden. Lasse sich eine vollständige Rücknahme der Reform nicht erreichen, müsse die Konzeption und Zusammensetzung des Rates für deutsche Rechtschreibung grundlegend geändert werden, da er vorwiegend mit Reformbefürwortern besetzt und daher nicht neutral sei. Die Bundesregierung solle sich der gesamtstaatlichen Bedeutung der Rechtschreibreform bewusst werden und alles ihr mögliche unternehmen, um die Einheit der deutschen Sprache zu bewahren.