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301/2004
Stand: 06.12.2004
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Union will Übergangsfrist bei Weiterbildungsförderung verlängern

Bildung und Forschung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Die Überfangsfrist bei der Weiterbildungsförderung für Berufe mit gesetzlich festgelegter Ausbildungsdauer soll um ein weiteres Jahr bis Ende 2005 verlängert werden. Hierzu hat die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf ( 15/4385) vorgelegt. Handlungsbedarf sieht die Union laut Entwurf, weil nach dem Auslaufen der Übergangsfrist für die Förderung der Weiterbildung nun die Dauer von geförderten Weiterbildungen im Vergleich zur Dauer beruflicher Erstausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt sein muss. In einigen Gesundheitsfachberufen, unter anderem in der Alten- und Krankenpflege oder der Logopädie, scheide eine Verkürzung der Umschulungsdauer jedoch wegen europarechtlicher Vorgaben sowie bestehender Bundes- und Landesgesetze aus. Das bedeutet, heißt es in der Begründung weiter, dass Umschulungen, die Anfang 2005 beginnen, zwar weiterhin durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können. Dies betreffe aber nur Zweidrittel der Ausbildungszeit und nur dann, wenn die Finanzierung der Gesamtdauer der Maßnahme anderweitig sichergestellt ist. Für diese anderweitige Finanzierung wären insbesondere die Länder gefordert, die aber noch keine geeigneten Finanzierungsstrukturen aufgebaut hätten. Daher fordert die Union die Länder dringend auf, "ihrer Pflicht zur Bereitstellung der Kofinanzierung bis zum Ende des nächsten Jahres nachzukommen". Es könne nicht sein, dass die Politik einerseits fordere, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu senken, und andererseits der Arbeitsverwaltung Aufgaben aufbürde, die eigentlich in andere Zuständigkeiten fielen. Finanzierungsstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern sollten nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, kritisiert die Fraktion. Falls die Finanzierung durch Dritte vor dem Auslaufen der bisherigen Regelung nicht gesichert wird, geht die Union davon aus, dass sich in Anbetracht der nicht unerheblichen Kosten für die Ausbildung weniger Schüler die Ausbildung werden leisten können. Dies hätte aus der Sicht der Union Auswirkungen auf die Finanzierung und damit die Existenz der ausbildenden Schulen und im Ergebnis auf die Versorgung mit Arbeitskräften in den betroffenen Berufsgruppen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_301/02
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