hib-Meldung
302/2004
Stand: 06.12.2004
Regierung sieht keinen Handlungsbedarf bei der Gütergemeinschaft
15/4292) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4194) hervorgeht, handelt es sich bei der
Gütergemeinschaft um einen vertraglichen Güterstand, den
einzugehen die Ehegatten nicht gezwungen seien. Zudem würden
sie vor der Begründung eines vertraglichen Güterstands
durch den Notar umfassend über die rechtlichen Konsequenzen
aufgeklärt. Auch sieht die Regierung keine besonderen Probleme
bei der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft. Den
Ehegatten stehe es frei, individuell auf ihre Situation besser
passende Regelungen als die Paragrafen 1475 bis 1481 des
Bürgerlichen Gesetzbuches zu vereinbaren. Weder steuerlich
noch versicherungsrechtlich seien nachteilige Folgen aus der
Gütergemeinschaft zu erkennen. Auch ergäben sich aus ihr
keine unmittelbaren Auswirkungen für die Zurechnung der von
den Ehegatten erzielten Einkünfte. Die aus der Wahl der
Gütergemeinschaft folgenden Vermögensverschiebungen, die
eventuell zum Ausschluss von
Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder zur
Unpfändbarkeit einzelner Gegenstände führen
können, müssen nach Auffassung der Regierung von den
Pflichtteilsberechtigten oder Gläubigern der Ehegatten
grundsätzlich hingenommen werden. Eine Missbrauchsgefahr sei
nicht zu erkennen, heißt es weiter. Die Ehegatten
könnten weder über ihren Anteil am Gesamtgut noch
über einzelne Gegenstände verfügen, die zum
Gesamtgut gehören.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf,
was die Gütergemeinschaft, also die Bildung eines
gesamthänderisch gebundenen gemeinschaftlichen Vermögens
der Ehegatten, betrifft. Wie aus ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_302/01